
Sonderkreditprogramm mit der Kreishandwerkerschaft
Modernisieren und Renovieren
Top-Konditionen, wenn Sie einen Mitgliedsbetrieb der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft und angeschlossenen Innungen mit der Modernisierung oder Sanierung einer Immobilie beauftragen.
Top-Konditionen, wenn Sie einen Mitgliedsbetrieb der Kreishandwerkerschaft Rhein-Erft und angeschlossenen Innungen mit der Modernisierung oder Sanierung einer Immobilie beauftragen.
Was wird finanziert?
Mit Mitteln des Sonderkreditprogramms können Sie Handwerker-Rechnungen ab 3.000 € finanzieren.
Die Auszahlung erfolgt an unseren Kunden oder direkt an das beauftragte Handwerksunternehmen.
Wie erhalten Sie die Sonderkreditmittel?
Ihre Maßnahme zur Modernisierung oder Sanierung planen Sie mit ihrem Handwerker. Nach den zu erwartenden Kosten bestimmt sich Ihr Finanzierungsbedarf. Der Handwerker oder Sie als Auftraggeber nehmen mit uns Kontakt auf.
Die individuelle Beratung, der Abschluss und die Finanzierung erfolgt über die Berater unserer Bank.
Mit Mitteln des Sonderkreditprogramms können Sie Handwerker-Rechnungen ab 3.000 € finanzieren.
Die Auszahlung erfolgt an unseren Kunden oder direkt an das beauftragte Handwerksunternehmen.
Wie erhalten Sie die Sonderkreditmittel?
Ihre Maßnahme zur Modernisierung oder Sanierung planen Sie mit ihrem Handwerker. Nach den zu erwartenden Kosten bestimmt sich Ihr Finanzierungsbedarf. Der Handwerker oder Sie als Auftraggeber nehmen mit uns Kontakt auf.
Die individuelle Beratung, der Abschluss und die Finanzierung erfolgt über die Berater unserer Bank.


