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Bürgerentlastungsgesetz

Mehr "Netto" ab Januar 2010

Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland können sich freuen. Mit dem Bürgerentlastungsgesetz gibt es ab Januar 2010 mehr "Netto" bei der Gehaltsabrechnung. Möglich wird dies durch eine gesetzliche Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen als Sonderausgaben.

Inhalt des Gesetz

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetzentwurf erweitert die Bundesregierung die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung deutlich:

Erstmals werden Aufwendungen für eine Kranken- und Pflegeversicherung vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt. Das gilt für Versicherungsleistungen, die im Wesentlichen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen.

Nicht abziehbar bleiben Beitragsanteile, die einen über die medizinische Grundversorgung hinausgehenden Versicherungsschutz finanzieren. Darunter fallen beispielsweise Beiträge für eine Chefarztbehandlung oder ein Einzelzimmer im Krankenhaus.

Setzen Sie Ihr Geld sinnvoll ein!
Unser Tipp: Nutzen Sie die Steuerersparnis für eine bessere Alters- und Gesundheitsvorsorge!

Wir empfehlen Ihnen, die steuerlichen Vorteile ab 2010 sinnvoll zu nutzen. Dies kann z.B. zugunsten Ihrer privaten Altersvorsorge sein. Mit der UniProfiRente haben wir den Testsieger für Sie (FinanzTest 11/2009 Riester-Fondssparpläne).

Zudem ist es ratsam, Ihre bisherige Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung mit hochwertigen Krankenzusatz-Versicherungsleistungen aufzustocken
(z.B. R+V-ZahnVorsorge).

Unsere Kundenberater stehen Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.