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Frechen-Hürth eG
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Kontoauszüge aufheben

Wichtiger Nachweis auch im privaten Bereich


Wenn der Frühjahrsputz auch auf den Aktenschrank überzugreifen droht, sollten Sie kurz inne halten. Denn Ihre Bankbelege der letzten drei Jahre könnten vielleicht noch mal nützlich sein.

Für größere Anschaffungen sinnvoll

Drei Jahre beträgt in der Regel die Verjährungsfrist für Alltagsgeschäfte. Wenn Sie also beispielsweise Möbel oder einen Computer kaufen, sollten Sie immer etwas in der Hand haben, das Ihre Zahlung nachweist. Bewahren Sie daher die Bankbelege ab 2007 noch gut auf. Die Aufbewahrungsfrist beginnt übrigens immer am Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde.

Arbeiten am Haus müssen belegt werden können

Im Gegensatz zu Unternehmern sind Privatpersonen gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Bankbelege aufzubewahren. Einzige Ausnahme: Wenn Sie zum Beispiel eine Handwerksfirma beauftragt haben, Reparatur- oder Wartungsarbeiten an Ihrem Haus durchzuführen, müssen Sie diese Rechnungen und Zahlungsbelege zwei Jahre aufbewahren.