- Bargeldlos bezahlen
- Geld abheben im In- und Ausland
- Prepaid-Guthaben fürs Handy aufladen
Das kostenlose VR-MeinKonto für Jugendliche
Für Ihren Start in die Zukunft
Das mitwachsende VR-MeinKonto bietet Ihnen alles, was Sie für den Start in die Zukunft brauchen: Online-Banking, Geld abheben im In- und Ausland, bargeldlos mit der VR-BankCard bezahlen. So können Sie sich auf das konzentrieren, was im Leben wirklich Spaß macht.
Verständlich erklärt: Girokonto
Startplattform in die Eigenständigkeit
Sie verdienen Ihr eigenes Geld als Auszubildender oder jobben als Student. Dann brauchen Sie ein Girokonto, das zu Ihren individuellen Bedürfnissen passt. Unterhalt von den Eltern, BAföG, Semesterbeitrag: Mit Ihrem VR-MeinKonto haben Sie das alles im Griff. Nach Ihrer Ausbildung können Sie zwischen weiteren attraktiven Kontomodellen auswählen.
Ihre Vorteile mit dem VR-MeinKonto
- Das Konto passt sich flexibel Ihrer Lebensphase und Ihren Anforderungen an.
- Sie zahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte) bargeldlos.
- Sie haben bequemen Zugang zum Online-Banking.
- Sie behalten durch die Kontoauszüge immer den Überblick.
- Sie laden das Prepaid-Guthaben Ihres Handys am Geldautomaten auf.
- Sie heben an den über 18.300 Geldautomaten der Volksbanken Raiffeisenbanken kostenlos* Geld ab.
- Auch im europäischen Ausland heben Sie am Automaten Geld ab und bezahlen mit Ihrer VR-BankCard und BasicCard (ehemals Prepaid Kreditkarte).
* Bei allen teilnehmenden Volksbanken Raiffeisenbanken
Für junge Leute bis max. 27 Jahren
Das VR-MeinKonto ist ein Girokonto für Kinder und Jugendliche, das für Kinder in der Funktion eines Taschengeldkontos eingerichtet und in späteren Lebensphasen um die Möglichkeiten eines Girokontos erweitert werden kann. Die Kontonummer bleibt dabei erhalten. Schon ab der Eröffnung können Eltern und Verwandte Geldgeschenke einzahlen. Einer der Vorteile dabei: Das Guthaben wird verzinst.
Ohne Risiko selbstständig werden
Im Grundschulalter eröffnen die meisten Eltern dieses gebührenfreie VR-MeinKonto. Dann bekommen die Kinder ihre eigene VR-BankCard, auf Wunsch auch ohne "electronic cash-" oder "V-Pay-Funktion". Dabei bestimmen die Eltern, welche Möglichkeiten ihr Nachwuchs mit dem Konto haben soll. Minderjährige dürfen ihr Konto nicht überziehen. Mit der VR-ServiceCard können sie in den Filialen über ihr Guthaben verfügen. Den Überblick behalten die jungen Kunden durch die Kontoauszüge.
Mehr Spielraum für Ältere
Jugendliche lernen, mit ihrem finanziellen Spielraum selbstständig umzugehen. Vielfältige Möglichkeiten wie Überweisungen, Daueraufträge, das Aufladen der PrepaidCard des Handys am Geldautomaten oder Online-Banking können auf Wunsch freigeschaltet werden. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.
Häufige Fragen zum Girokonto für junge Kunden
Die Eltern bestimmen bis zur Volljährigkeit des Kindes das Limit, über das das Kind aus dem Guthaben auf dem Konto verfügen kann. Ein Dispositionskredit, bei dem das Konto ins Minus rutscht, ist erst bei Volljährigen möglich.
Die Eltern entscheiden, wann das Konto mit den Funktionen eines Girokontos ausgestattet wird. Ab diesem Zeitpunkt kann der Jugendliche auch Geld überweisen.
Auf Wunsch erhalten die Eltern einen zusätzlichen Kontoauszug.
Zur Eröffnung Ihres Kontos benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Ab 2018 benötigen Sie außerdem Ihre Steuer-Identifikationsnummer.
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Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Raiffeisenbank Frechen-Hürth eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.